Durch eine geplante Gesetzesänderung sollen künftig Bürger und Bürgerinnen dazu verpflichtet werden, Funkwasserzähler in ihren Häusern dulden zu müssen. Dieser geplante Zwangseinbau und Zwangsbetrieb von Funkwasserzählern stellt insbesondere für Elektrosensible einen unzumutbaren Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit dar.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD):