BAYERN
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Das Bayerische Staatsministerium des Inneres, Bau und Verkehr hat den Gemeinden in Bayern Vorgaben an die Hand gegeben, um den Einbau und Betrieb von Funkwasserzählern dem Datenschutz konform umzusetzen.
So ist auch geregelt, dass Bürger ein Widerspruchsrecht haben
"Bayerische Wasserversorger bauen zunehmend sogenannte intelligente Wasserzähler in die Haushalte von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein. Solche elektronischen Zähler speichern detailliert bestimmte Ver- brauchswerte und funken einzelne dieser Daten sogar regelmäßig „auf die Straße“. Der Einsatz solcher Zähler ist aus diesen Gründen mit erhebli- chen datenschutzrechtlichen Problemen behaftet. Insbesondere kann ein Verbrauchsprofil aus den Daten erstellt werden, ohne dass die Betroffenen dies bemerken. „Intelligente“ Wasserzähler dürfen daher nur auf Grund einer ausreichend bestimmten Rechtsgrundlage betrieben werden, die derzeit allerdings noch nicht besteht. Mit den zuständigen Staatsministe- rien und dem Bayerischen Gemeindetag bin ich übereingekommen, dass für eine Übergangszeit eine Regelung durch kommunale Satzungen (nur) möglich ist, wenn den Bürgerinnen und Bürgern ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht hinsichtlich des Einbaus und des Betriebs eines Zäh- lers mit Funkmodul eingeräumt wird.
(Nr. 6.3)“