Dießener Bürger wehrt sich mit einer Klage vor dem Münchner Verwaltungsgericht gegen den Zwangseinbau eines Funkwasserzählers.
Hier ein Auszug der Zwangsandrohung:
Vollzug der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Dießen am Ammersee (Wasserabgabesatzung - WAS);
Anhörung vor Erlass einer Duldungsverfügung gem. § 25 WAS zum Tausch des Wasserzählers für das Anwesen XXXXXXXXX, 86911 Dießen am Ammersee
Unser Verein unterstützt den Kläger.